AG: Reformiertem Pfarrer wird mehrfacher sexueller Missbrauch vorgeworfen
SCHWEIZ
Die Reformierte Landeskirche Aarau hat gegen einen Dorfpfarrer im Aargau
ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Betroffene muss sich vor Gericht
wegen des Vorwurfs des mehrfachen Missbrauchs eines Kindes verantworten.
Der Prozess findet Mitte Juni statt.
RNA/sda
Sollten sich die Vorwürfe als begründet herausstellen, dann werde der
Pfarrer vom Kirchenrat vom Dienst suspendiert, sagte Frank Worbs,
Mediensprecher der Reformierten Landeskirche Aargau, am 28. Mai auf Anfrage
der Nachrichtenagentur SDA.
Der Kirchenrat entscheide über die Suspendierung voraussichtlich in rund
zwei Wochen, erklärte Worbs weiter. Die Suspendierung würde gelten, bis ein
Urteil eines Gerichts vorhanden sei. Die Staatsanwaltschaft wirft dem
Angeklagten vor, seine Tochter während mehreren Jahren sexuell missbraucht
zu haben. Die Anklage lautet auf mehrfache sexuelle Handlungen mit einem
Kind, mehrfache Vergewaltigung und mehrfacher Inzest.
Der Prozess findet Mitte Juni vor dem Bezirksgericht Zofingen AG statt.
Der Pfarrer arbeitet seit rund drei Jahren in einer kleinen Kirchgemeinde
im Aargau. Die Kirchgemeinde war nach eigenen Angaben über den
bevorstehenden Prozess informiert gewesen.
Alliance Sud wittert verpasste Chance in Steuerfragen
SCHWEIZ
Alliance Sud bedauert es, dass die Schweiz es ablehnt, das revidierte
OECD-Abkommen zur Amtshilfe in Steuerfragen zu unterzeichnen. Die
internationale Steuerpolitik der Schweiz liegt damit in den Augen der
entwicklungspolitische Arbeitsgemeinschaft der grossen Hilfswerke weiterhin
quer zu den Bemühungen ihrer Entwicklungszusammenarbeit.
RNA/comm.
Das revidierte OECD-Abkommen enthält ein neues Zusatzprotokoll, das den
über 20 Jahre alten Vertrag den aktuellen OECD-Standards anpasst. Zu den
wesentlichen Änderungen gehört die Abschaffung von Bestimmungen zum Schutz
des Bankgeheimnisses. Besteht ein begründeter Verdacht auf
Steuerhinterziehung, soll das Bankgeheimnis die Behörden nicht mehr länger
daran hindern können, die angeforderten Kundendaten ins Ausland zu
übermitteln.
Für ärmere Länder besonders wichtig ist laut einem Pressecommuniqué von
Alliance Sud die zweite Änderung: die Öffnung des Abkommens für
Nicht-OECD-Länder. Die OECD will damit Schwellen- und Entwicklungsländern
helfen, wirksamer gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung vorzugehen.
Das sei wichtig, damit diese Staaten selber mehr Ressourcen aufbringen
können, um die soziale Entwicklung im eigenen Land voranzutreiben, und
weniger von der Hilfe der Industrieländer abhängen. Heute entgehen den
Ländern des Südens wegen Steuerflucht und Steuerhinterzeihung jedes Jahr
Milliarden.
Mit dem Entscheid, das revidierte OECD-Abkommen nicht zu unterzeichnen,
hat die Schweiz laut Alliance Sud eine wichtige Chance verpasst,
Entwicklungsländern zu helfen, selber mehr Ressourcen für die Bekämpfung
von Armut zu generieren, obwohl dies eines der Ziele der
Entwicklungszusammenarbeit ist. Die bisherigen Bemühungen des Bundesrates,
die Zusammenarbeit in Steuerfragen zu verbessern, hätten die
Entwicklungsländer vollständig ausgeschlossen. Das, obwohl auf Schweizer
Banken schätzungsweise 360 Milliarden Franken unversteuerte Vermögen aus
Entwicklungsländern liegen. Würden nur schon deren Zinsen besteuert,
stünden den Ländern jedes Jahr zusätzlich 6 Milliarden Franken zur
Verfügung – mehr als das Doppelte der Schweizer Entwicklungshilfe.
Zürich: Reformierter Kirchenrat beschliesst Lohnsenkung
SCHWEIZ
Der Kirchenrat der reformierten Zürcher Landeskirche hat am 27. Mai
beschlossen, den Lohn der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Mitarbeitenden
der Gesamtkirchlichen Dienste im kommenden Jahr generell um drei Prozente
zu senken. Dies hat die Landeskirche am 28. Mai mitgeteilt.
RNA
Die Umsetzungsdetails dieses Grundsatzbeschlusses seien noch Gegenstand
der Klärung. Im Weiteren habe der Kirchenrat – ebenfalls für das Budget
2011 – eine Reihe von Einsparungen im Bereich der Gesamtkirchlichen Dienste
und bei den Beiträgen an kirchliche Werke und Projekte in Aussicht
genommen.
Diese Sparmassnahmen seien nötig geworden, weil die Landeskirche nicht nur
die Reduktion der Staatsbeiträge von jährlich rund 3,5 Millionen Franken
(insgesamt 14 Millionen Franken) aufgrund des neuen Kirchengesetzes
verkraften muss, sondern wegen der Wirtschaftskrise auch mit Einbussen bei
den Steuereinnahmen konfrontiert sei. Die Massnahmen sollen auch dazu
beitragen, eine zu starke Mehrbelastung der Kirchgemeinden zu verhindern.
Einzelne Kirchgemeinden würden aber dennoch nicht umhin kommen, ihren
Steuerfuss moderat anzuheben, wie es heisst. Der Beitrag an die
landeskirchliche Zentralkasse werde infolge des Rückgangs der staatlichen
Mittel erhöht. Zudem bewirke der neu eingeführte Steuerkraftausgleich unter
den Kirchgemeinden, dass rund ein Drittel der Kirchgemeinden Beiträge in
den Finanzausgleichsfonds einbezahlen muss.
Die vom Kirchenrat beschlossenen Massnahmen werden im Rahmen der Abnahme
des Budgets 2011 im kommenden November der Kirchensynode vorgelegt.
Auf dem Weg zur reformierten Weltgemeinschaft
SCHWEIZ/WELT
Die Schweizer Reformierten haben sich an einer Tagung am 27. Mai 2010 in
Bern auf den Gründungsakt der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen WRK vom
18. bis 27. Juni 2010 in Grand Rapids (Michigan, USA) vorbereitet.
RNA
Im WRK vereinen sich 80 Millionen reformierte Christen, um sich in der
globalisierten Wirtschaft geeint für Gerechtigkeit einzusetzen und um im
ökumenischen Dialog mit einer reformierten Stimme zu sprechen. Die
Schweizer Delegation sei massgebend an der Gründung des WRK beteiligt, wie
es in einer Pressemitteilung des Schweizerischen Evangelischen
Kirchenbundes (SEK) heisst.
«Gemeinschaft sein ohne hierarchische Struktur hat zur Folge, dass
weltweit kein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl da ist. In Grand Rapids
fällt ein historischer Entscheid: Aus der weltweiten Allianz der
Reformierten wird eine theologisch fundierte Gemeinschaft.» Mit diesen
Worten hat der Präsident der Schweizer Reformierten, SEK-Ratspräsident
Thomas Wipf, die Tagung des SEK und der Reformierten Kirchen
Bern-Jura-Solothurn in Bern eröffnet. Dort haben sich die Reformierten der
Schweiz auf die historische Gründung der Weltgemeinschaft Reformierter
Kirchen WRK von Mitte Juni in Grand Rapids (USA) vorbereitet.
Unter den Leitworten «Einheit, Gemeinschaft, Gerechtigkeit» wurden die
weiteren Schritte nach der festlichen Gründung der Weltgemeinschaft
Reformierter Kirchen WRK vom 18. bis 27. Juni 2010 diskutiert. An der
Diskussion nahmen neben Wipf teil: der Generalsekretär des Reformierten
Weltbundes RWB Setri Nyomi, der RWB-Vizepräsident, Berner Synodalrat und
SEK-Präsidentschaftskandidat Gottfried W. Locher sowie die Ethikerin Puleng
LenkaBula, Präsidiumsmitglied des Südafrikanischen Kirchenrates und
Afrika-Konsulentin des RWB.
Puleng LenkaBula betonte, dass der Dialog mit anderen Religionen
intensiviert werden müsse, während Gottfried Locher die Einführung
demokratischer Prozesse als Aufgabe des WRK nannte.Die Gründung der WRK ist
Ergebnis einer gemeinsamen Vision, auf die sich der RWB und der Reformierte
Ökumenische Rat REC vor rund fünf Jahren einigten. In der Folge wurde unter
Mitarbeit der Schweizer Reformierten eine Verfassung erstellt.
RWB-Generalsekretär Setri Nyomi formulierte die Vision der Gerechtigkeit
so: «Wenn das Wirtschaftssystem weltweit Millionen von Menschen leiden
lässt, darf nirgends auf der Welt geschwiegen werden. Der Einsatz für
Gerechtigkeit steht im Zentrum unseres Auftrages.»
Die zweite Vision betreffe die Einheit: «Als Weltbund waren wir als
Allianz organisiert. Das Wort kommt aus dem militärischen Vokabular. Es
beinhaltet den Willen, zusammenzugehen, aber auch das Unbehagen, das
nationale Bewusstsein aufzugeben. Jetzt aber verwenden wir das Wort
‹Communio›, Gemeinschaft: Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe. Wir sind eins»,
sagte Nyomi. André Birmelé, Professor am Ökumenischen Institut in
Strassburg, bezeichnet die neue Weltgemeinschaft WRK als «notwendigen
Schritt in der derzeitigen ökumenischen Situation.»
Zu einer Gemeinschaft gehöre auch, dass es unterschiedliche Meinungen
gebe, insbesondere zu ethischen Fragen, betonte Nyomi. Dass solche
Auseinandersetzungen nicht zur Spaltung führen müssen, führte die
Politologin Martina Wasserloss-Strunk aus, Präsidiumsmitglied Reformierter
Bund Deutschland: «Im Globalisierungsprojekt haben wir erlebt, dass
‹Augenhöhe› das entscheidende Kriterium für das gemeinsame Denken, Handeln
und Streiten ist.» Der Zusammenschluss des Reformierten Weltbundes RWB und
des Reformierten Ökumenischen Rates REC zur Weltgemeinschaft sei deshalb
ein erfolgreiches Beispiel des reformierten Dialoges.
Bundesrat äussert sich zu einem Religionsartikel in der Bundesverfassung
SCHWEIZ
Der Bundesrat denkt über einen Religionsartikel in der Bundesverfassung
nach. Er wolle sich der Diskussion über die Einführung einer solchen
Bestimmung «nicht verschliessen», heisst es in einer am 27. Mai
veröffentlichten Antwort auf ein Postulat.
RNA/sda
Mit dem Vorstoss verlangt Nationalrätin Kathrin Amacker-Amann (CVP/BL),
dass das Verhältnis zwischen der Kirche und anderen Religionsgemeinschaften
in der Verfassung umfassender und verbindlicher geregelt wird. Ihr Ziel ist
es, «ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben der
verschiedenen Religionsgruppen in der Schweiz zu fördern».
Der neue Artikel soll etwa die Religionsfreiheit präzisieren, die
Religionsgemeinschaften aber auch stärker in die Pflicht nehmen. Zudem will
Amacker Bund und Kantone verpflichten, die Toleranz zwischen den Religionen
zu fördern und gewaltsamen religiösen Extremismus zu bekämpfen.
Die Idee ist nicht neu. Sie wurde zuletzt im Zusammenhang mit der
Aufhebung des Bistumsartikels vor rund zehn Jahren diskutiert – folgenlos.
Der Bundesrat ist einem neuen Anlauf nicht abgeneigt, wie aus seiner
Antwort hervorgeht. Gespräche über eine Verfassungsbestimmung zur Bedeutung
der Religionsgemeinschaften und ihrem Verhältnis zum Staat seien «durchaus
sinnvoll».
Ohnehin hält die Regierung die Vorstellung nicht mehr für zeitgemäss, dass
sich der Bund vollständig aus Fragen heraushält, die das Verhältnis von
Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft betreffen. Das zeige nicht
zuletzt die Abstimmung über die Minerett-Initiative, schreibt sie.
Solche Gespräche dürften aber nicht überstürzt geführt und auf Fragen rund
um das Minarett-Verbot beschränkt werden, mahnt der Bundesrat. Zudem liege
die Zuständigkeit in diesen Fragen immer noch bei den Kantonen. Diese
müssten mit allen interessierten Kreisen in die Gespräche einbezogen
werden.
Synode BE-JU-SO: Kirchenparlament insgesamt mit Kirchengesetz
einverstanden
SCHWEIZ
Die Vorberatung des Gesetzes über die bernischen Landeskirchen stösst beim
Kirchenparlament der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn insgesamt auf
Zustimmung. Der Kompromissvorschlag zur reduzierten Residenzpflicht wurde
am 27. Mai nach intensiver Diskussion akzeptiert.
RNA
Engagierte Voten insbesondere aus Pfarrkreisen zeigten die Wichtigkeit der
Pfarr-Präsenz in den Gemeinden, wie es in einer Mitteilung der Reformierten
Kirchen Bern-Jura-Solothurn heisst. Synodalratspräsident Andreas Zeller
habe den Kompromissvorschlag für eine reduzierte Residenzpflicht begründet,
der auf die grosse Zahl Teilzeitpfarrstellen und den gesellschaftlichen
Wandel angemessen Rücksicht nehme. Für rund die Hälfte aller Kirchgemeinden
mit Einzelpfarramt ändere sich nichts, indem eine Person pro Gemeinde
residenzpflichtig bleibe.
Die Regelung der Residenzfrage wurde gemäss Mitteilung in der ganzen
Bandbreite von Verschärfung bis hin zur generellen Abschaffung diskutiert.
Einig waren sich alle Votanten, dass die Verankerung einer Pfarrperson in
der Kirchgemeinde nicht primär von der Wohnsitzpflicht, sondern ebenso von
der individuellen Integrationsbemühung abhängt. In jedem Fall gehe es um
eine sorgfältige Güterabwägung gegenüber gesellschaftlichen Veränderungen.
Andreas Zeller betonte den Stellenwert des neuen Kirchengesetzes, welches
das enge und schweizweit einzigartige Verhältnis zwischen Kanton und
reformierter Landeskirche in modernisierter Form weiterführen werde.
In einer Grussbotschaft hat Setri Nyomi als Generalsekretär des
Reformierten Weltbundes der Synode für das Engagement in weltweit wichtigen
Themen wie der Wassererklärung, dem interreligiösem Dialog, dem Konflikt
zwischen Israel und Palästina oder der Globalisierung gedankt. Er erinnerte
die Synodalen an die Verpflichtung zu Gerechtigkeit, Frieden sowie
Bewahrung der Schöpfung.
Amnesty International: Fremdenfeindlichkeit in Schweiz nimmt zu
SCHWEIZ/WELT
Obwohl 2009 ein bedeutendes Jahr für die internationale Justiz war, wächst
weltweit und als Folge der Machtpolitik bestimmter Staaten das Versagen
dieser Justiz. Dies erklärte Amnesty International (AI) am 27. Mai 2010
anlässlich der Jahresbilanz zur globalen Situation der Menschenrechte. Auch
die Schweiz kommt im Jahresbericht 2010 nicht ungeschoren davon.
RNA/comm.
Anlässlich der Erscheinung des «Jahresbericht 2010 – Die Situation der
Menschenrechte in der Welt», der die Verletzung der Menschenrechte
behandelt, die in 159 Ländern begangen worden sind, wies Amnesty
International (AI) darauf hin, dass die Regierungen einflussreicher Staaten
den Fortschritt in Sachen internationaler Justiz blockierten. Diese
stellten eigenes Recht über die Menschenrechte, schützten ihre Verbündeten
gegen Kritik und handelten nur aus politischem Eigeninteresse. Speziell
hervorgehoben werden drei Länder.
Sudan: Der Haftbefehl durch den internationalen Strafgerichtshof gegen den
Sudanesischen Präsidenten Omar Hassan Al Bachir wegen Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat 2009 ein entscheidendes und
weltweit sichtbares Zeichen dafür gesetzt, dass selbst amtierende
Staatschefs nicht über den Gesetzen stehen. Doch der Widerstand der
Afrikanischen Union gegen jegliche Kooperation zeigt auf brutale Weise, wie
einzelne Regierungen sich weigern, Recht über Politik zu stellen.
Sri Lanka: Der in der Sri Lanka-Frage handlungsunfähige
Uno-Menschenrechtsrat hat trotz schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen
und mutmasslicher Kriegsverbrechen sowohl auf Seiten der Regierungstruppen
wie auch auf Seiten der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) ebenfalls
die Unfähigkeit der internationalen Gemeinschaft demonstriert, angemessen
zu handeln.
Israel/Palästina: Weder Israel noch die Hamas den Forderungen des
Goldstein-Reports (Menschenrechtsrat) Folge geleistet, wonach die Urheber
der Menschenrechtsverletzungen im Gaza-Konflikt für ihre Taten zur
Rechenschaft gezogen werden sollen.
Die Organisation hat an die G20-Staaten appelliert, welche das Römer
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs noch nicht unterzeichnet haben
– es sind dies die Vereinigten Staaten, China, Russland, die Türkei,
Indien, Indonesien sowie Saudi Arabien – dies zu tun.
Im Kapitel über die Schweiz sorgt sich AI über den Anstieg von Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit im gegenwärtigen Diskurs sowie über die
Stigmatisierung der Gemeinschaft der Musliminnen und Muslime während der
Abstimmungskampagne zur Minarett-Initiative. Die europäische Kommission
gegen Rassismus und Intoleranz hat bedauert, dass eine «Initiative, welche
die Menschenrechte verletzt, zur Abstimmung gelangen kann.» Der Artikel zum
Rassendiskriminierungsverbot im Strafgesetzbuch ist nur von begrenzter
Wirksamkeit. Der Kampf gegen die Diskriminierung muss in der Schweiz durch
die Verabschiedung eines echten Anti-Diskriminierungs-Gesetzes gestärkt
werden.
Die Organisation erwähnt ausserdem die Einschätzungen mehrerer
Institutionen des Europarates sowie der Uno, die sich über die schwierigen
Lebensbedingungen von abgewiesenen Asylsuchenden, beziehungsweise über
ungenügende Hilfsangebote für die Opfer von Menschenhandel sorgen.
Schliesslich bedauert AI die Entscheidung des Bundesrates, welcher die
Schaffung einer unabhängigen nationalen Menschenrechts-Institution als
verfrüht beurteilt und sie durch ein Pilotprojekt ersetzen will. Die
Menschenrechtsorganisation freut sich dagegen über die bundesrätliche
Entscheidung, Ex-Gefangenen von Guantanamo humanitären Schutz zu gewähren.
Synode BE-JU-SO: Kirchenordnung in erster Lesung beraten
SCHWEIZ
In einer siebenstündiger Debatte hat die Synode der Reformierten Kirchen
Bern-Jura-Solothurn am 26. Mai die Teilrevision der Kirchenordnung
bezüglich der Ämterfrage und der Gemeindeleitung in erster Lesung beraten.
Voraussichtlich im Sommer 2011 kann die Teilrevision abgeschlossen werden.
Dies teilte der Kommunikationsdienst mit.
ref.ch
Mehr als dreissig der über hundert zur Revision vorgeschlagenen Artikel
der Kirchenordnung seien mit inhaltlichen und sprachlichen Varianten
diskutiert und entschieden worden, heisst es in einer Mitteilung. Dabei
sind grossmehrheitlich die Vorschläge des Synodalrates akzeptiert worden.
In der Schlussabstimmung passierte das Geschäft mit 139 zu 11 Stimmen. Für
die zweite Lesung, die voraussichtlich im Sommer 2011 stattfindet, nimmt
der Synodalrat gezielte Präzisierungen in die Prüfung.
In der Kirchenordnung ist geregelt, dass jedes Gemeindeglied aufgerufen
ist, in der Kirchgemeinde mitzuarbeiten. Damit wird die stark debattierte
Frage der Freiwilligenarbeit aufgefangen. Synodalrat Stefan Ramseier, der
den Grossteil der Änderungsvorschläge beantwortete, differenzierte die
Mitarbeit der Gemeindeglieder pragmatisch: Wer ohne Lohn mitmacht, ist ein
Freiwilliger, wer einen Lohn bezieht, versieht einen Dienst. Alle zusammen
sind für das Gedeihen der Kirchgemeinde verantwortlich.
Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn bestätigten nach intensiver
Diskussion das Pfarramt, das sozialdiakonische Amt und das Katechetenamt
als unverzichtbare Ämter einer Kirchgemeinde. Der Kirchgemeinderat bleibt
ein Organ. Auf Verordnungsstufe ist die Gleichwertigkeit der Ämter nun zu
konkretisieren. Wenig Emotionen lösten die Aspekte der Gemeindeleitung aus.
Für Synodalratspräsident Andreas Zeller ist die Berücksichtigung der
grossen Mehrheit der Vernehmlassungsantworten ein wesentlicher Grund für
die gute Akzeptanz. Die aktuelle Version unterscheidet sich in wesentlichen
Aspekten von der ersten Vorlage, was verschiedene Votanten würdigten. Der
Synodalrat habe in der Vorbereitung grossen Wert auf klare Formulierungen
und Regelungen gelegt.
Für konkrete Lösungen bei Konflikten in Kirchgemeinden erarbeitet der
Synodalrat bis zur zweiten Lesung ein differenziertes Interventionsschema.
Dabei gehe es auch darum, Mitarbeitende vor ungerechtfertigten Übergriffen
schützen zu können.
BE-JU-SO: Grundsätze für Dialog der Religionen in Kirchenordnung verankert
SCHWEIZ
Eine Teilrevision der Kirchenordnung zur Zusammenarbeit mit dem Judentum
und mit weiteren Religionen hat am Dienstag in der Synode der Reformierten
Kirchen Bern-Jura-Solothurn (siehe auch RNA vom 24. Mai) einhellig
Zustimmung gefunden. Die ökumenischen Messeauftritte werden, so beschloss
die Synode zudem, um weitere drei Jahre verlängert.
RNA/comm.
Mit der Broschüre «Begegnung und Dialog der Religionen» legen die
Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn laut einer Medienmitteilung als
erste Landeskirche eine umfassende Standortbestimmung für den
interreligiösen Dialog vor. Die in der Wintersynode 2009 vorgeschlagenen
Präzisierungen konnten integriert werden. Die neue Regelung, so das
Communiqué, ermögliche es den Kirchgemeinden, den interreligiösen Dialog
lokal individuell und auf verlässlicher Grundlage zu pflegen.
Weeiter genehmigte die Synode die Fortsetzung der ökumenischen
Kirchenauftritte an der Ausstellung Bea und an der Hochzeitsmesse MariNatal
für drei Jahre. Die Synode sieht den Nutzen einer niederschwelligen
Kirchenpräsenz in der Öffentlichkeit: «Wir gehen unter die Leute und zu den
Leuten», sagte Synodalratspräsident Andreas Zeller. Es wurde betont, dass
auch ein kirchenfernes Publikum die Landeskirche als offene Such- und
Weg-Gemeinschaft erlebe. Das Kirchenmikado als Aufhänger des diesjährigen
Bea-Auftrittes fand gute Akzeptanz.
Bern-Jura-Solothurn: Kirchensynode erhöht Anstellungspensen der
Ratsmitglieder
SCHWEIZ
Die Anstellung der sechs nebenamtlichen Synodalratsmitglieder der
Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn wird von 30 auf 45 Prozent erhöht.
Damit reagiert das Kirchenparlament auf eine Untersuchung, die eine stark
gestiegene Arbeitsbelastung nachgewiesen hat.
RNA/comm.
Nachdem die Arbeitsbelastung für die nebenamtlichen Synodalratsmitglieder
durchschnittlich mehr als 60 Prozent beträgt, war der Grundsatz
unbestritten, den Beschäftigungsgrad als Sofortmassnahme per 1. Januar 2011
von 30 auf 45 Prozent zu erhöhen. Gleichzeitig wurde die Exekutive
beauftragt, auch mittel- und langfristige Massnahmen zu formulieren und der
Synode innert Jahresfrist Bericht zu erstatten.
Neben der starken zeitlichen Belastung erschwert auch die verlangt hohe
Flexibilität der Exekutivmitglieder eine parallele Berufstätigkeit. Die
jetzt beschlossene Anpassung ermöglicht es nun auch Personen mit einem
geringen Zusatzeinkommen, ein Synodalratsamt übernehmen zu können.
Beim Tätigkeitsbericht löste das präsidiale Editorial für eine offene,
reformierte Volks- und Landeskirche eine gehaltvolle Diskussion aus. In der
Beantwortung einer Interpellation zur «Zukunft der Reformierten» wird die
Synode am zweiten Synodetag diese Thematik mit Blick in die Öffentlichkeit
noch vertiefen können.
In Kürze:
Die Jahresrechnung 2009 wird genehmigt. Sie schliesst mit einem Gewinn von
770'000 Franken.
Der Bieler Pfarrer Peter Winzeler wird in die SEK-Delegation gewählt.
Das Protokoll der Wintersynode 2009 wird genehmigt.