Burka-Debatte: Verschleierte Politik
SCHWEIZ
Der interreligiöse Think-Tank spricht der Debatte um ein Burka-Verbot
jeglichen Realitätssinn ab. Wie bei der Anti-Minarett-Initiative werde eine
Stellvertreterdiskussion geführt, heisst es in einer Stellungnahme. Im
Folgenden die Argumente des Think-Tank.
RNA/comm.
Es war absehbar: Nachdem die Anti-Minarett-Initiative vergangenen November
unerwartet hohe Zustimmung in der Bevölkerung fand, war klar, dass sich das
Thema «Islam» – und damit alles, was ihm zugeschrieben wird – exzellent als
Wahlkampfthema und Profilierungsmöglichkeit für Politikerinnen und
Politiker eignet. Es geht darum, sich für die nationalen Wahlen 2011 in
Pole Position zu bringen und Themen zu besetzen, die angeblich «das Volk
bewegen». Dass dabei aber diffuse Ängste in der Bevölkerung erst geweckt
oder verstärkt werden, wird von Politikern in Kauf genommen – ohne
Rücksicht darauf, was für das gesellschaftliche Zusammenleben damit
angerichtet wird.
Dabei wird in der gleichen Manier wie bei der Minarett-Debatte verfahren:
So wie die Definitionsmacht bezüglich der Bedeutung der Minarette einseitig
bei denen lag, die sie verbieten wollten, weil sie darin ein Symbol für den
politischen Machtanspruch des Islam sahen, so wird auch jetzt von den
Initianten eines Verbots behauptet, die Burka sei ein Symbol des Islam und
stehe für die Unterdrückung der Frau. Und weil es in den Islamdebatten
nicht mehr um Tatsachen, sondern fast nur noch um Meinungen und Emotionen
geht, kommt der Widerlegung dieser pauschalen Behauptung kaum noch Gewicht
zu. Dann kann es geschehen, dass jeglicher Realitätssinn abhanden kommt und
ein paar wenige Burkaträgerinnen in der Schweiz zu einem Problem
hochstilisiert werden, das mit einem gesetzlichen Verbot geregelt werden
soll. Dies zeigt, dass auch hier, wie bei den Minaretten, eine Symbol- bzw.
Stellvertreterdiskussion geführt wird, die «Minarett» oder «Burka» sagt,
dabei aber auf den Islam und die Muslime als Ganzes zielt. Und wieder soll
damit ein Zeichen gesetzt werden – aber wofür? Für eine Schweiz, die sich
ihrer Identität mittels Verboten versichern will? Die ihre liberalen,
demokratischen und rechtsstaatlichen Traditionen mehr und mehr verrät? Die
sich von ihrem konstruktiven Umgang mit Minderheiten verabschiedet?
Die «Argumente» der Befürworter eines Burkaverbots bzw. eines gesetzlichen
Verbots des Ganzkörperschleiers und was davon zu halten ist:
Die Burka ist ein Sicherheitsrisiko
Wenn es um ein Sicherheitsrisiko geht, das durch die Unkenntlichkeit des
Gesichtes entsteht, dann muss die Diskussion auch tatsächlich darüber
geführt werden! Man könnte ein Vermummungsverbot auf öffentlichem Grund
einfordern und verlangen, dass die visuelle Erkennbarkeit und
Identifizierungsmöglichkeit gewährleistet sein muss. Auch für Angestellte
im öffentlichen Dienst reichen die jetzigen Bestimmungen. Es bedarf, wenn
überhaupt, einer positiven Gesetzesformulierung und keines Burka-Verbots.
Die Burka ist ein Symbol der Dominanz des Mannes und der Unterdrückung der
Frau
Wenn es um die Unterdrückung der Frau geht, dann muss die Diskussion auch
tatsächlich darüber geführt werden! Das heisst: Dann muss konsequent das
Selbstbestimmungsrecht jeder Frau an oberster Stelle stehen. Das
beinhaltet, dass eine Frau sich selbstbestimmt gegen jegliches von aussen
auferlegte Kleiderdiktat wehren kann und allein entscheidet, wie sie sich
im öffentlichen Raum präsentiert. – Genauso wie dies auch für Männer gilt.
Kleidervorschriften dürfen nicht Sache des Staates sein.
Jede Burkaträgerin als unterdrückte Frau zu klassifizieren, sie nur als
Opfer von männlicher Dominanz zu sehen und ihr jegliche Autonomie
abzusprechen, ist eine einseitige paternalistische Sichtweise. Ein
Burka-Verbot trifft überdies die Falschen: Bestraft wird mit dem Verbot die
«unterdrückte» Frau und nicht der Mann als «Unterdrücker». Wo Frauen aber –
egal welcher Religion – von ihren Männern in ihren
(Selbstbestimmungs-)Rechten verletzt werden, hat das bestehende Strafrecht
durchzugreifen.
Die Ganzkörperverhüllung verletzt die Würde der Frau
Wenn es um die Würde der Frau geht, dann muss die Diskussion auch
tatsächlich darüber geführt werden! Dann muss es um die Würde aller Frauen
in unserer Gesellschaft gehen, nicht nur um die Würde von Musliminnen. Dann
müssten die Befürworter eines Burka-Verbots genauso die feministische
Kampagne gegen Sexismus in der Werbung, gegen die Pornografisierung von
Frauenkörpern zu Werbezwecken, unterstützen und sich mit aller Vehemenz für
ein Gesetz gegen den Frauenhandel stark machen. Nicht nur der Zwang zur
Verhüllung verletzt die Würde von Frauen, sondern ebenso die Objektivierung
von Frauen zu Sexobjekten und der Zwang zur Enthüllung, wie er in unserer
Gesellschaft zur Normalität geworden ist.
Die Burka gefährdet unsere Kultur und unsere kulturellen Werte
Wenn es um die Angst vor Verlust der eigenen Kultur, der eigenen
kulturellen Werte geht, dann muss die Diskussion auch tatsächlich darüber
geführt werden! Dann müssen wir als Gesellschaft darüber nachdenken, wer
wir sind und was uns wichtig ist. Dann sollten wir die Ängste vor dem
Anderen, Fremden und Ungewohnten benennen und nach ihren Ursachen suchen.
Dabei stellt sich allerdings die Frage, von welcher Schweiz und von welchem
Islam die Rede ist, wenn behauptet wird, Minarette, Frauen mit Schleier und
der Islam insgesamt seien grundsätzlich nicht mit der Schweizer
Gesellschaft und Wertelandschaft zu vereinbaren. Es muss darüber diskutiert
werden, wer die Definitionsmacht über den Islam beansprucht und wer das
Schweizerhaus für sich reklamiert, in dem wir alle wohnen.
Es gibt für die Schweizer Gesellschaft viele Fragen rund um die eigene
Identität in Zeiten von Globalisierung, Finanzkrise und multikulturellem
Zusammenleben, die nicht gelöst sind. Sie mit einem Burka-Verbot auf dem
Rücken einiger weniger muslimischer Frauen lösen zu wollen, verschleiert
die wahren gesellschaftlichen und politischen Probleme und ist mit
Sicherheit der falsche Weg.
www.interrelthinktank.ch
Freiburg kürzt Musliminnen wegen Kopftuch Sozialleistungen
SCHWEIZ
Die Stadt Freiburg hat mehreren Musliminnen die Sozialleistungen für drei
Monate um 15 Prozent gekürzt, weil die Frauen bei der Arbeit das Kopftuch
nicht ablegen wollten. Das berichtet die «SonntagsZeitung» (Ausgabe vom 9.
Mai).
RNA/kipa
Gegen den Entscheid ist ein Rekurs hängig. Für das Sozialamt Zürich, das
mit ähnlichen Fällen konfrontiert ist, hat der Fall Modellcharakter. Andere
Kantone würden sich am Freiburger Entschied orientieren. «Es darf nicht
sein, dass Frauen wegen dem Kopftuch keine Arbeit finden und deshalb
jahrelang in der Sozialhilfe bleiben», sagte die zuständige Freiburger
Sozialdirektorin Marie-Thérèse Maradan (SP) gegenüber der
«SonntagsZeitung».
Gegen die Kürzungen ist ein Rekurs hängig. Auch im Kanton Zürich gibt es
Fälle, in denen religiöse Vorschriften die Integration von Klienten
verhinderten. Ruedi Hofstetter, Chef des Sozialamts des Kantons Zürich,
wartet darum auf den Entscheid in Freiburg: «Es ist wünschenswert, wenn ein
Sozialamt einer grösseren Stadt einen Musterfall gerichtlich überprüfen
lässt, damit wir wissen, ob solche Kürzungen zulässig sind.»
Politikerinnen fordern Frauenrechte statt Burka-Verbot
SCHWEIZ
Die SP Frauen, die Grünen, die FDP Frauen und die CSP engagieren sich
vereint gegen «ein rein populistisches Burka-Verbot». Ein solches
verbessere weder die Rechte der Frauen noch fördere es die Gleichstellung
von Mann und Frau, teilten sie am Freitag mit.
RNA/sda
Ein Burka-Verbot führe viel mehr dazu, dass die betroffenen Frauen noch
stärker isoliert würden. «Wir müssen bei der Integration ansetzen», teilten
die Polit-Frauen in einem gemeinsamen Communiqué mit. Sie fordern den Staat
auf, dafür zu sorgen, «dass keine Frau gezwungen wird, eine
Ganzkörperverhüllung zu tragen». Noch immer bestehe in der Schweiz ein
Problem mit der Gleichstellung. «Wenn die Gleichstellung wirklich ein
gelebter Grundwert wäre, hätten wir weder junge, hier aufgewachsene Frauen,
die sich ihre Rechte und Freiheit nehmen lassen, noch selbsternannte
politische Frauenretter, die sich jetzt um die Frauenrechte sorgen.» Die
Politikerinnen fordern deshalb statt eines Burka-Verbots eine
Gleichstellungsoffensive. Mit einer Charta der Frauenrechte bestärken sie
ihre Forderungen.
AG: Landeskirchen für den Schutz des Sonntags ein
SCHWEIZ
Die Kirchenräte der christkatholischen, römisch-katholischen und
reformierten Landeskirche weisen einmal mehr auf den Sonntags als Ruhe- und
Feiertag für die ganze Gesellschaft hin. Der sei eine soziale
Errungenschaft der christlichen Gesellschaft, die auf das Vierte Gebot, das
die Heiligung des Feiertags verlangt, zurückgeht.
RNA/comm.
Die Kirchenräte der drei Aargauer Landeskirchen möchten den Sonntag als
Feiertag bewahren. Der Sonntag verdiene es, durch das Verbot der
Sonntagsarbeit im Arbeitsgesetz geschützt zu werden, damit er wirklich
Ruhe, Erholung und Einkehr bieten kann, heisst es in einer
Medienmitteilung. Nur als genereller Feiertag könne er unserem Leben und
unserer Gesellschaft einen sinnvollen Rhythmus geben.
Die im kantonalen Einführungsgesetz zum neuen Arbeitsrecht vorgesehene
Erweiterung der Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit auf vier
verkaufsoffene Sonntage bedeute eine weitere Aushöhlung des Sonntags als
Feiertag. Insbesondere das Familienleben und das soziale Leben des
Verkaufspersonals und seiner Familien würden beeinträchtigt.
Die Sonntagsarbeit müsse auf jene Bereiche des gesellschaftlichen Lebens
beschränkt bleiben, wo sie tatsächlich nötig ist: im Gesundheits- und
Pflegebereich, im öffentlichen Verkehr, bei der Polizei und zur Abdeckung
dringender gesellschaftlicher, sportlicher, kultureller oder religiöser
Bedürfnisse. «Den in unserer Gesellschaft immer enger werdende Raum für
Begegnungen in Familie und Verwandtschaft und für gemeinschaftliche
Aktivitäten in Vereinen, dem Dorf und den Kirchgemeinden gilt es zu
schützen», so das Communiqué.
Nachdem 2005 die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes nur äusserst knapp vom
Aargauer Volk angenommen wurde, sei jetzt der weiteren Abwertung des
Sonntags entgegen zu treten. Bereits 1996 haben sich die Aargauer
Landeskirchen im Rahmen einer ökumenischen Kampagne «Sonntag – Zeit zum
Sein» gemeinsam engagiert.
Diakoniekonferenz: Kirchen sind für Wirtschaft interessant
SCHWEIZ
Nonprofit und Wirtschaft passen zusammen, sind aber keine natürlichen
Partner, so das Fazit der SEK-Diakoniekonferenz vom letzten Dienstag.
Dennoch sollten die Kirchen mutiger auf die Wirtschaft zugehen, zumal das
Interesse seitens der Wirtschaft durchaus vorhanden sei.
RNA/comm.
«Der Entscheid, sich als Nonprofit-Organisation für die Zusammenarbeit mit
der Wirtschaft zu interessieren, ist grundsätzlich richtig.» Damit
eröffneten Axel Schilling und Jürg Schneider, Professoren an der Hochschule
für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz, ihr Referat. Die
Wirtschaft bewege sich hin zu einer breiteren Engagementpalette. Vermehrt
sei eine «Tendenz zu nachhaltigem Management» festzustellen. Besonders die
Kirchen seien für die Wirtschaft durch ihr Image und ihre Marke
interessant. Eine Erfolg versprechende Zusammenarbeit müsse jedoch richtig
– auch ökumenisch und innerhalb der reformierten Partnerkirchen und
Organisationen – geplant werden, da sich die Wirtschaft oft nicht als
Sponsor der öffentlichen, steuerfinanzierten Hand sehe, zu welcher die
Kirchen gezählt würden.
Solange Art und Inhalt der Zusammenarbeit mit Auftrag und Identität der
Kirche zusammen gingen, sollte diese mutiger auf die Wirtschaft zugehen, so
die Teilnehmenden der Diakoniekonferenz. Die reformierten Kirchen hätten
etwas zu bieten. Durch ihre Basisorientierung seien sie stets am Ort des
Geschehens, zudem brächten sie eine hohe ethische Kompetenz in die
Zusammenarbeit ein. Viele Gemeinden führten bereits erfolgreiche
Kooperationsprojekte durch, jedoch könnten die bestehenden Netzwerke noch
konsequenter genutzt werden.
12. bis 16. Mai: 100'000 Teilnehmende am 2.Ökumenischen Kirchentag in
München
WELT
Zum zweiten Mal feiern Protestanten und Katholiken in Deutschland zusammen
einen Kirchentag. Mehr als 100'000 Dauerteilnehmer werden zum Ökumenischen
Kirchentag vom 12. bis 16. Mai in München erwartet. Das grosse Ereignis,
das vom Deutschen Evangelischen Kirchentag und dem Zentralkomitee der
deutschen Katholiken gemeinsam organisiert worden ist, hat das Motto «Damit
ihr Hoffnung habt». Der 1. Ökumenische Kirchentag fand 2003 mit mehr als
200'000 Teilnehmenden in Berlin statt.
RNA
Auf dem Programm des fünftägigen Kirchenfests in München stehen mehr als
3'000 Veranstaltungen: Bibelarbeiten, Vorträge, Podiumsdiskussionen und
Foren. Neben den Themen Ökumene und Glaubensfragen sind Schwerpunkte
soziale Gerechtigkeit in Deutschland, Globalisierung, Krieg und Frieden
sowie die Bewahrung der Schöpfung. Programm:
(http://www.oekt.de/programm.html)
BE: Freidenkerin weigert sich, Pfarrgehälter mitzufinanzieren
SCHWEIZ
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz und deren Sektion Bern unterstützen
eine Berner Freidenkerin, die in Sachen Pfarrerbesoldung aus allgemeinen
Staatssteuern nun an das Bundesgericht gelangt. Das Berner
Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen.
RNA
Die Beschwerdeführerin hat ihre Steuerveranlagung für die Kantonssteuer
2005 mit der Begründung angefochten, sie sei nicht länger bereit, über die
Kantonssteuer indirekt Kultussteuern, insbesondere für die Entlöhnung der
Geistlichen der Landeskirchen, zu bezahlen. Laut Medienmitteilung der
Freidenker-Vereinigung vom Mittwoch verlangte sie deshalb, dass die
Steuerforderung des Kantons «um den anteilsmässigen Betrag, der gemäss
Staatsrechnung für Kultuszwecke und weitere innere kirchliche
Angelegenheiten der Landeskirchen aufgewendet wird (was mindestens ein
Prozent ausmachen dürfte)», reduziert wird.
Das Berner Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen mit der Begründung,
dass der geschuldete Betrag auf einer rechtlichen Grundlage basiere und die
Steuerpflichtigen keinen Anspruch hätten hinsichtlich der Verwendung der
bezahlten allgemeinen Steuern.
Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass «die gesetzliche Grundlage für
diesen - als schwerwiegend eingestuften - Grundrechtseingriff nicht genügt»
und zudem das überwiegende öffentliche Interesse an der Pfarrerbesoldung
nicht gegeben sei.
Zwar schuldet die Beschwerdeführerin wegen ihres Austritts aus der Kirche
keine Kirchensteuer, doch stört sie sich an der Tatsache, «dass die Löhne
der Geistlichen der drei Landeskirchen und eines Domherrn sowie ein Beitrag
an die Kosten des Bistums Basel aus den kantonalen Steuern bezahlt werden,
die einheitlich von allen steuerpflichtigen Personen erhoben werden,
unabhängig davon, ob sie einer Landeskirche angehören».
Aargauer Parlament fordert schweizweites Burka-Verbot
SCHWEIZ
Der Aargauer Grosse Rat hat sich am Dienstag dafür ausgesprochen, vom Bund
ein Burka-Verbot auf nationaler Ebene zu fordern. Mit 89 zu 33 Stimmen
sprach sich das Kantonsparlament für einen entsprechenden Vorstoss der
Schweizer Demokraten (SD) für eine Standesinitiative aus, wie die
Nachrichtenagentur SDA meldete.
RNA/kipa
Für ein Burka-Verbot sprachen sich die Fraktionen von SVP, FDP, CVP/BDP
und EVP aus, gegen eine Standesinitiative stimmten Grüne und SP, wobei
letztere eine «gewisse Sympathie» für ein Verbot bekundet habe. Es sei
jedoch nicht Aufgabe des Aargaus, mit dem Thema beim Bund vorstellig zu
werden. Die Verbots-Befürworter führten laut SDA an, die Burka sei ein
«Machtsymbol der Dominanz des Mannes über die Frau».
Die Kommission für öffentliche Sicherheit des Grossen Rates muss nun eine
entsprechende Standesinitiative ausarbeiten. Der Entscheid, ob die
Standesinitiative beim Bund eingereicht wird, liegt danach beim
Kantonsparlament.
Neue orthodoxe Kirche mit Hakenkreuzen beschmiert
SCHWEIZ
Hakenkreuze sind an die neue mazedonisch-orthodoxe Kirche in Triengen
gesprüht worden. Wie die Luzerner Kantonspolizei am Montag mitteilte, wurde
der Vorfall am Sonntag bemerkt.
RNA/kipa
Zudem haben die unbekannten Täter auch das automatische
Fensteröffnungssystem der Kirche beschädigt. Die Höhe des Sachschadens ist
noch nicht bekannt. Das erst Ende 2009 fertig gestellte Gotteshaus ist die
erste mazedonisch-orthodoxe Kirche der Schweiz.
Arbeitsgruppe für Ausweitung der Taufanerkennung
SCHWEIZ
Das Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz
(AGCK) hat eine Arbeitsgruppe zur Ausweitung der Taufanerkennung der drei
Landeskirchen von 1973 eingesetzt. Das teilt die AGCK in einer
Medienmitteilung vom Montag mit. Ziel ist die wechselseitige Anerkennung
der Taufe durch eine möglichst grosse Zahl der Mitgliedkirchen.
RNA/kipa
«Als Antwort auf die Verpflichtung der Charta Oecumenica und auf Anregung
der Magdeburger Erklärung vom 29. April 2007 möchte die AGCK die
wechselseitige Anerkennung der Taufe durch eine möglichst grosse Zahl ihrer
Mitgliedkirchen erreichen», so der Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe. Die
gegenseitige Anerkennung der Taufe durch möglichst viele Kirchen trage zur
Konsolidierung des ökumenischen Dialogs und zum gemeinsamen christlichen
Selbstverständnis bei.
Die Arbeitsgruppe erstellt voraussichtlich bis Mitte 2012 einen
Anerkennungstext. Eine der Grundlagen ist ein Gutachten des
christkatholischen Theologen Urs von Arx. Dieser hat den aktuellen Stand
der Mitgliedkirchen der AGCK ermittelt.
Bereits 1973 hatten der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die
Römisch-katholische Bischofskonferenz der Schweiz und die Christkatholische
Kirche der Schweiz eine gegenseitige Taufanerkennung beschlossen. Diese
Erklärung soll nun in ihrem Wortlaut überprüft und ergänzt werden.
Lucien Boder, Mitglied des SEK-Rates und Präsidiumsmitglied der AGCK, wird
als Präsident der Arbeitsgruppe amten.
Dokumente und Gutachten finden sich unter:
http://www.agck.ch/de-ch/projekte/taufanerkennung-ausweiten.html