Winterthur: Gemeinschaftsgrab für 2000 Beisetzungen
SCHWEIZ
Nach rund einjähriger Bauzeit kann das neue Gemeinschaftsgrab im Friedhof
Rosenberg in Winterthur am Samstag eingeweiht werden. Die zentral
auf dem Birkenhain angelegte Grabstätte bietet Platz für 2000
Beisetzungen.
RNA/sda
Zur Anlage gehört ein Besammlungs- und Besinnungsplatz im oberen Teil des
Areals. Die Namen der Verstorbenen können auf Wunsch an einer Namensbank
eingraviert werden, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte.
Beigesetzt werden die Urnen aus Holz oder ungebranntem Ton in der
abfallenden Rasenfläche. Damit werde dem Willen nach einer pietätsvollen
Bestattung im Erdreich entsprochen.
In Zusammenarbeit mit dem Bildhauer Kurt Sigrist wurde eine Brunnenanlage
aus Stahl gestaltet. Diese besteht aus einem Brunnen auf dem oberen
Besammlungsplatz und einem zweiten Becken am tiefsten Punkt der Anlage, die
durch den Überlauf des ersten Beckens gespeist wird.
Bei Bedarf könne die Anlage um weitere 2000 Beisetzungen erweitert werden,
heisst es in der Mitteilung. Eingeweiht wird die Gemeinschaftsgrabanlage am
Samstag mit einer ökumenischen Feier.
Stadtzürcher Reformierte: Überschuss statt Defizit
SCHWEIZ
Die Rechnung 2009 der reformierten Kirchgemeinden der Stadt Zürich
schliesst deutlich besser ab als budgetiert: Statt eines Defizites von 4
Millionen Franken gab es einen Überschuss von 339'653 Franken.
RNA/sda
Der Ertragsüberschuss sei auf die Auflösung von Rückstellungen und auf
unerwartet höhere Steuereingänge im vergangenen Jahr zurückzuführen, teilte
die
Zentralkirchenpflege (ZKP) am Donnerstag mit.
Kongress für Weltevangelisation in Kapstadt
WELT
Christen aus 200 Ländern treffen sich vom 16. bis 25. Oktober in Kapstadt
zum 3. Kongress für Weltevangelisation (Lausanne III). Aus der Schweiz
werden 21 Delegierte an den Kongress reisen. Sie vertreten verschiedene
Verbände, Werke und Kirchen aus der ganzen Schweiz. Erstmals ist auch eine
virtuelle Teilnehme über das Internet möglich.
RNA/sea
Die aktuellen Herausforderungen seien gross, schreiben die Organisatoren
von Lausanne III auf der Webseite. Die Konferenzteilnehmer werden sich mit
Fragen der weltweiten Evangelisation beschäftigen. Wichtige Themen sind
unter anderen die Beziehungen zu anderen Weltreligionen, Armut, HIV oder
Verfolgung. Nach der Missionskonferenz von Lausanne 1974, welcher der
weltweiten Evangelisation bedeutende Impulse gab und der Folgekonferenz von
Manila 1989 (Lausanne II) ist die diesjährige Konferenz in Kapstadt vor
allem dazu gedacht, die Dynamik der Evangelisationsbewegung in der
globalisierten und von Technologie durchdrungenen Welt weiterzuführen und
ihr neuen Schwung zu verleihen. Laut Medienmitteilung der Schweizerischen
Evangelischen Allianz soll die Lausanner Erklärung der Zeit angepasst neu
formuliert werden. Erstmals soll auch für Gruppen ausserhalb des
Konferenzortes über Internet-Technologie eine virtuelle Teilnahme an den
Verhandlungen der Versammlung möglich sein. (Informationen dazu über
www.lausanne.org/globalink)
Der Schweizer Ausschuss erwarte durch die Konferenz in Kapstadt neue
Impulse für die nachhaltige Ausbreitung des Evangeliums in Europa und in
der Schweiz. Eine wichtige Aufgabe für die Delegierten sei es, die Gedanken
und Impulse aus der Konferenz in die Verbände, Werke und Kirchen zu tragen.
Ökumenischer Bibelsonntag 2010
SCHWEIZ
Die Schweizerische Bibelgesellschaft und das Schweizerische Katholische
Bibelwerk laden alle Gemeinden ein, einen Ökumenischen Bibelsonntag 2010 zu
gestalten. Als Termin wird der 7. November vorgeschlagen, wobei laut
Medienmitteilung vom Donnerstag allerdings in einigen evangelischen Kirchen
andere Termine festgelegt sind.
RNA/comm.
Ein Materialheft zu diesem Bibelsonntag ist bereits an alle katholischen
und reformierten Pfarrämter verschickt worden. Thema ist ein Text aus dem
Buch Genesis, nämlich der Aufbruch Abrams, Sarais und Lots (Gen 12,1-9).
Unter dem Motto «Ein Segen sein … Wie? Geht das?» werden Lernwege
aufgezeigt, wie sich der Segen auf «Land», «Nachkommenschaft» und «die
anderen» in der Praxis auswirken könnte. Ein «Segen» sei nämlich noch lange
keine Garantie, sondern ist stets auch gefährdet. verkauf(a)die-bibel.ch
Outdoor-Unternehmen mit hohem Sozialstandard
SCHWEIZ
Die Überzeugungsarbeit der Erklärung von Bern (EvB) und Clean Clothes
Campaign (CCC) trägt Früchte: Die Outdoor-Markenfirma Jack Wolfskin und der
Outdoor-Händler Transa sind Anfang Juli der Fair Wear Foundation
beigetreten. Die beiden Unternehmen verpflichten sich damit dem weitest
gehenden Sozialstandard der Textilbranche. Das neue Outdoor-Firmenranking
von EvB/CCC geht am 1. November online.
RNA/comm.
Vor knapp einem Jahr haben EvB und CCC die erste Firmenbewertung von
Outdoor-Spezialisten durchgeführt. Dabei wurden laut Medienmitteilung vom
Donnerstag 16 international tätige Firmen sowie 13 KMU unter die Lupe
genommen. Rund die Hälfte der grossen Outdoor-Produzenten sei damals nicht
bereit gewesen, Auskunft zu ihrem sozialen Engagement zu geben.
Umso erfreulicher ist laut Erklärung von Bern der am 1. Juli vollzogene
Beitritt des deutschen Outdoor-Konzerns Jack Wolfskin zur Fair Wear
Foundation (FWF). Nach Mammut und Odlo verpflichte sich damit bereits ein
dritter grosser Outdoor-Player zur Einhaltung umfassender Sozialstandards
in seiner Konfektionierung. Mit Transa habe zum selben Zeitpunkt auch der
grösste Schweizer Outdoor-Detailhändler nachgezogen.
FWF-Mitglieder unterschreiben einen verbindlichen Verhaltenskodex, der
eine der CCC-Kernforderungen beinhaltet: die Bezahlung eines
existenzsichernden Lohns für alle Arbeiterinnen in den Produktionsstätten.
Zudem werden die Bemühungen der Mitgliedsfirmen von unabhängiger Seite
verifiziert. Dazu gehört nebst Stichproben in den Fabriken vor Ort auch ein
jährliches Managementsystem-Audit, bei dem untersucht wird, inwiefern sich
interne Abläufe der Einkaufs- und Geschäftspolitik auf die
Arbeitsbedingungen in den Textilfabriken auswirken. Drittes Element der
Verifizierung ist ein Beschwerde-Mechanismus für ungerecht behandelte
Arbeiterinnen. Dank diesem Dreischritt ist die FWF-Mitgliedschaft laut
Medienmitteilung heute der umfassendste Sozialstandard in der
Bekleidungsindustrie.
Heks-Nothilfe wegen Hungerkatatrophe in Niger
SCHWEIZ/WELT
Seit Ende Mai leistet das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz
(Heks), mit 300 000 Franken Soforthilfe für die Dürreopfer in Niger. Die
Katastrophe hat sich laut Medienmitteilung vom Mittwoch zur Hungersnot
ausgeweitet. Sieben Millionen Menschen sind im ärmsten Land der Welt vom
Hunger bedroht.
RNA/comm.
Da der letztjährige Regen ausblieb, konnte nichts geerntet werden und sind
die Speicher seit Monaten leer. Das Weideland für Vieh ist ausgetrocknet.
Die Lebensmittelpreise für Grundnahrungsmittel wie Hirse sind ins
Unermessliche gestiegen.
Das Heks ist mit seiner humanitären Hilfe mit seinen Partnerorganisationen
in den Departementen Tchintabaraden, Abalak und Konni/Illela tätig. In 17
Ernährungszentren erhalten 2200 bis 5-jährige Kinder einen nahrhaften Brei
aus lokalen Zutaten.
Als weiterer Bestandteil der Soforthilfe des Heks baut die Dorfbevölkerung
im Rahmen von «Cash for work» für 2 Franken pro Tag Steinmäuerchen und
kleine Dämme gegen Erosion, um Acker und Weideland zu schützen und wieder
zu gewinnen. Gemeinsam mit Christian Aid verteilt das Hilfswerk Hirse an
Witwen, Kranke und allein stehende Frauen.
Spendenkonto: PC 80-1115-1 Vermerk «Dürre in Niger»
St. Gallen: 15 unter 30 im Kirchenparlament
SCHWEIZ
Die junge Generation gestaltet die Evangelisch-reformierte St. Galler
Kirche mit – auch auf kirchenpolitischer Ebene. Mit der Aktion «30 unter
30» konnten 15 junge Erwachsene fürs kantonale Kirchenparlament gefunden
werden. Damit hat die St. Galler Kirche mehr Jungsynodale als Zürich, Bern,
Graubünden, Aargau und Basel zusammen.
RNA/comm.
Der Altersdurchschnitt der 180 Mitglieder der Synode liegt bei 50 Jahren.
«Das Parlament braucht mehr 18- und 30-Jährige», meinte daher das Netzwerk
Junge Erwachsene der St. Galler Kirche und lancierte die Aktion «30 unter
30». Mit Erfolg: 15 Synodale sind unter 30, und zehn der Neugewählten sind
immerhin unter 35.
An der Sommersynode vom Montag sind sieben der unter 20-Jährigen neu
vereidigt worden. Adriano Bitterli, der jüngste Synodale, ist gerade erst
19 Jahre alt. Er möchte, dass mehr Junge sich mit der Kirche
auseinandersetzen. Es soll sichtbar werden, dass die Kirche «nicht alt und
verstaubt ist, sondern lebendig».
St. Gallen: Uneinigkeit beim Glockengeläut
SCHWEIZ
Vertreter der Landeskirchen haben in einem Gespräch mit der Stadt St.
Gallen ihr Unverständnis für das Verbot, in der Nacht die Kirchenglocken zu
läuten, ausgedrückt. Die Stadt gebe dem Druck einer Minderheit nach,
meinten sie.
RNA/kipa
Anfang Jahr begann die IG Stiller in St. Gallen gegen den nächtlichen
Glockenschlag zu kämpfen. Ihr Ziel: Die Glocken zwischen 22 und 7 Uhr zum
Schweigen zu bringen. Im April erzielte sie einen Teilerfolg: Als Reaktion
auf bei ihr eingegangene Lärmklagen entschied die Stadt, den nächtlichen
Stundenschlag dreier Glöckchen abzustellen In den Klagen war nicht nur das
nächtliche Schweigen der Glocken an staatlichen Gebäuden gefordert worden,
sondern auch dasjenige der Kathedrale und von anderen Kirchen. Diese
Glocken liegen aber nicht in der Kompetenz des städtischen Amtes für Umwelt
und Energie, sondern in jener der Kirchgemeinden. Deshalb trafen sich
Vertreter der Evangelischen Kirchgemeinden und der Katholischen
Kirchgemeinde St. Gallen mit Vertretern der Stadt, meldet das St. Galler
Tagblatt am Montag, 5. Juli.
Die Haltung der Kirchgemeinden ist deutlich: Keine will den nächtlichen
Glockenschlag abstellen. Für sie ist dieser Markenzeichen, Tradition,
Kulturgut, Trost und Musik. «Wir werden den nächtlichen Glockenschlag
sicherlich beibehalten», sagt Annina Policante, Präsidentin der
Evangelischen Kirchgemeinde Straubenzell. Margrit Gerig, Präsidentin der
Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Tablat, erklärte, sie finde es
voreilig, dass die Stadt ihre Glocken «auf Anregung einer Minderheit»
abgestellt habe.
Für Guido Corazza, Präsident der Katholischen Kirchgemeinde St. Gallen,
war das Nachgeben der Stadt auf die Klagen «einfach der bequemste Weg». Die
Katholische Kirchgemeinde werde nicht kuschen, sagt Corazza. «Nicht wegen
einer penetranten Minderheit.» Wer in die Nähe des Doms ziehe, wisse,
worauf er sich einlasse. «Die Domglocken sind die letzten, die wir
abstellen würden», sagt Corazza. Das seien die Glocken, für die er bis
zuletzt kämpfen würde.
Spaniens Abtreibungsgesetz in Kraft
WELT
Am Montag, 5. Juli, ist in Spanien das umstrittene neue Abtreibungsgesetz
in Kraft getreten. Es ist eines der liberalsten in Europa.
RNA/kipa
Die Gesetzesnovelle war im Februar mit der Mehrheit der sozialistischen
Regierungspartei im Parlament verabschiedet worden.
Schwangerschaftsabbrüche sind demnach bis zur 14. Woche legal.
Voraussetzung ist eine Beratung in einem Gesundheitszentrum. Bis zur 22.
Woche ist eine Abtreibung im Falle schwerer gesundheitlicher Risiken für
die Mutter oder von Missbildungen des Fötus möglich. Für spätere
Abtreibungen ist das Einverständnis eines Ärztekomitees erforderlich. Lässt
eine Frau ausserhalb dieses Rahmens abtreiben, droht ihr keine Haftstrafe
mehr, sondern ein Bussgeld. Minderjährige ab 16 Jahren können künftig ohne
Einverständnis ihrer Eltern abtreiben lassen, müssen aber zumindest einen
Elternteil vor dem Eingriff über ihre Entscheidung in Kenntnis setzen.
Bislang waren in Spanien Abtreibungen grundsätzlich verboten. Die seit
1985 geltende Regelung gestattete nur drei Ausnahmefälle: Vergewaltigung,
Missbildung des Fötus sowie eine Gefährdung der physischen oder psychischen
Gesundheit der werdenden Mutter. Gewöhnlich war die Bescheinigung eines
Ausnahmefalls kein Problem. Die katholische Kirche wandte sich am gleichen
Tag erneut gegen die Neuregelung. Sie verstosse gegen alle ethischen und
moralischen Werte und nehme dem Ungeborenen sein Recht auf Leben,
kritisierte die Spanische Bischofskonferenz.
Französische Nationalversammlung berät Burkaverbot
WELT
Die französische Nationalversammlung debattiert ab Dienstagabend das von
der Regierung geplante völlige Verbot der islamischen Burka. Die Abstimmung
ist für den 13. Juli vorgesehen, wie französische Medien am Montag, 5.
Juli, berichteten.
RNA/kipa
Laut Entwurf sollen Frauen, die in der Öffentlichkeit den islamischen
Ganzkörperschleier, die Burka, oder den Nikab, tragen, mit umgerechnet rund
200 Franken Busse sowie einem verpflichtenden Kurs in Staatsbürgerkunde
belegt werden. Wer andere durch Gewalt oder Machtmissbrauch zum Tragen der
Burka nötigt, soll mit einem Jahr Haft und bis zu umgerechnet rund 39’900
Franken Busse verurteilt werden können. Diese Bestimmung wurde im
zuständigen Parlamentsausschuss gegenüber dem Regierungsentwurf verschärft.
Dieser hatte eine Strafe von umgerechnet 19’900 Franken vorgesehen.
Französische Zeitungen schrieben am Montag, nur die Grünen seien sich
einer Ablehnung des Gesetzes sicher. Die Kommunisten wollten sich
grösstenteils der Stimme enthalten. Unsicher sei noch, wie sich die
Sozialisten bei der Abstimmung verhalten wollen, nachdem der Ausschuss
mehrere ihrer Änderungsanträge angenommen hatte. Nach der
Nationalversammlung muss auch noch der Senat den Gesetzentwurf beraten. Das
soll nach der Sommerpause im September geschehen.
Hochrangige Juristen und Vertreter der muslimischen Gemeinschaft hatten
Bedenken gegen ein völliges Verbot der Burka geäussert. Staatspräsident
Nicolas Sarkozy sagte dagegen, die Regierung beschreite mit dem Gesetz
einen «schwierigen, aber richtigen Weg». Die Nationalversammlung
verurteilte das Tragen der Burka bereits in einer rechtlich nicht
verbindlichen Entschliessung. Die Abgeordneten nannten im Mai «alle
radikalen Praktiken, die gegen Würde und Gleichheit von Männern und Frauen
verstossen», unvereinbar mit den Werten des Landes. Dazu gehöre auch der
den ganzen Körper verhüllende Schleier.