Neue orthodoxe Kirche mit Hakenkreuzen beschmiert
SCHWEIZ
Hakenkreuze sind an die neue mazedonisch-orthodoxe Kirche in Triengen
gesprüht worden. Wie die Luzerner Kantonspolizei am Montag mitteilte, wurde
der Vorfall am Sonntag bemerkt.
RNA/kipa
Zudem haben die unbekannten Täter auch das automatische
Fensteröffnungssystem der Kirche beschädigt. Die Höhe des Sachschadens ist
noch nicht bekannt. Das erst Ende 2009 fertig gestellte Gotteshaus ist die
erste mazedonisch-orthodoxe Kirche der Schweiz.
Arbeitsgruppe für Ausweitung der Taufanerkennung
SCHWEIZ
Das Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz
(AGCK) hat eine Arbeitsgruppe zur Ausweitung der Taufanerkennung der drei
Landeskirchen von 1973 eingesetzt. Das teilt die AGCK in einer
Medienmitteilung vom Montag mit. Ziel ist die wechselseitige Anerkennung
der Taufe durch eine möglichst grosse Zahl der Mitgliedkirchen.
RNA/kipa
«Als Antwort auf die Verpflichtung der Charta Oecumenica und auf Anregung
der Magdeburger Erklärung vom 29. April 2007 möchte die AGCK die
wechselseitige Anerkennung der Taufe durch eine möglichst grosse Zahl ihrer
Mitgliedkirchen erreichen», so der Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe. Die
gegenseitige Anerkennung der Taufe durch möglichst viele Kirchen trage zur
Konsolidierung des ökumenischen Dialogs und zum gemeinsamen christlichen
Selbstverständnis bei.
Die Arbeitsgruppe erstellt voraussichtlich bis Mitte 2012 einen
Anerkennungstext. Eine der Grundlagen ist ein Gutachten des
christkatholischen Theologen Urs von Arx. Dieser hat den aktuellen Stand
der Mitgliedkirchen der AGCK ermittelt.
Bereits 1973 hatten der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die
Römisch-katholische Bischofskonferenz der Schweiz und die Christkatholische
Kirche der Schweiz eine gegenseitige Taufanerkennung beschlossen. Diese
Erklärung soll nun in ihrem Wortlaut überprüft und ergänzt werden.
Lucien Boder, Mitglied des SEK-Rates und Präsidiumsmitglied der AGCK, wird
als Präsident der Arbeitsgruppe amten.
Dokumente und Gutachten finden sich unter:
http://www.agck.ch/de-ch/projekte/taufanerkennung-ausweiten.html
Die Model-Priester von Paris
WELT
Wie wirbt man für Priester? Die französischen Bischöfe wenden sich dazu an
eine Agentur, die männliche Models vermittelt. Diese sollen im römischen
Kragen abgebildet, plakatiert und so zu Werbeträgern werden.
RNA/kipa
Nicht die Gelehrtenbrille oder der Himmelfahrtsblick sollen also einen
Priester auszeichnen. Vielmehr wirken die Models so jung, dynamisch und gut
gebaut, dass sie auch an einem Schönheitswettbewerb auftreten könnten.
Luzern: Umstrittene Abschaffung des Tanzverbots an hohen Feiertagen
SCHWEIZ
Im Kanton Luzern ist man sich in Sachen Aufhebung des Tanzverbots an hohen
Feiertagen uneinig. Der Regierungsrat möchte am Tanzverbot nicht
festhalten. Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner
Kantonsrats hingegen schon, denn es gehöre zur Kultur und Tradition des
Kantons Luzern, sich an gewissen Werten zu orientieren.
RNA/comm.
Diese Änderung des Gastgewerbegesetzes zur Aufhebung des Tanzverbots an
hohen Feiertagen und am Aschermittwoch geht auf eine Motion zurück, die
2009 äusserst knapp, mit 51 zu 50 Stimmen, erheblich erklärt worden war.
Der Regierungsrat ist laut Medienmitteilung vom Montag der Meinung, es
solle den Einzelnen freistehen, diese hohen Feiertage so oder anders zu
verbringen. Im Gegensatz dazu beantragt die WAK, das Tanzverbot an hohen
Feiertagen nicht aufzuheben. Eine Mehrheit der WAK ist der Meinung, der
Wert gewisser Feiertage sei weiterhin hoch zu halten. Es könne nicht sein,
dass alle Einschränkungen über Bord geworfen würden. Auch in anderen
Kulturen halte man Werte und Traditionen hoch. Gewisse Zwischenhalte
erzeugten auch Lebensqualität.
Belgien: Burka-Verbot ohne Gegenstimme gutgeheissen
WELT
Das belgische Parlament hat am Donnerstag als erstes in Europa ein
Burka-Verbot lanciert. Über das Thema wird auch in anderen europäischen
Ländern diskutiert. Gemäss Amnesty International verletzt das
Verschleierungs-Verbot grundlegende Rechte.
RNA/sda/ai
Als erstes europäisches Land hat Belgien ein Burka-Verbot lanciert. Das
Parlament in Brüssel sprach sich am Donnerstagabend ohne Gegenstimmen gegen
das Tragen von Ganzkörperschleiern in der Öffentlichkeit aus. Das Gesetz
muss noch vom Senat bestätigt werden. Der Entscheidungsprozess dürfte sich
auch wegen der aktuellen Regierungskrise in die Länge ziehen. Die
Befürworter des Verbots argumentieren mit den Rechten der Frau und Gefahren
für die öffentliche Sicherheit. Das Gesetz erfasst Kleidungsstücke, die das
Gesicht verhüllen, also neben der Burka mit einem Gitternetz etwa auch den
Nikab mit einem Sehschlitz. Wer gegen das Verbot verstösst, muss künftig
mit einer Geldbusse von bis zu 250 Euro oder sogar einer Woche Gefängnis
rechnen. Ein liberaler Parlamentarier unterstrich, dass sich das Verbot
nicht gegen den Islam im Allgemeinen richte. Derzeit trügen nur wenige
Frauen in Belgien einen Ganzkörperschleier.
In Frankreich soll ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung noch vor
der Sommerpause ins Parlament. Mit dem Gesetz will die Regierung jegliche
Vermummung im öffentlichen Raum verbieten. Eine Resolution soll begleitend
klarstellen, dass Burka und Nikab in Frankreich nicht erwünscht sind, wo
mit über fünf Millionen Menschen die grösste muslimische Gemeinde Europas
lebt. Mehrere Gesetzentwürfe für ein Verbot der Vollverschleierung sind in
den Niederlanden in Vorbereitung. Die geplanten Verbote betreffen unter
anderem Schulen und den öffentlichen Dienst.
In Österreich erklärte der sozialdemokratische Bundeskanzler Werner
Faymann jüngst, er könne sich ein Burka-Verbot vorstellen. Die
mitregierende konservative ÖVP plädiert aber zunächst für eine breite
Debatte. Das rechtspopulistische Partei Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)
will demnächst einen Gesetzentwurf für ein Burka-Verbot ins
Abgeordnetenhaus bringen. In Dänemark kündigte die rechtsliberale Regierung
Ende Januar an, die Verschleierung zu «bekämpfen». Kopenhagen verzichtet
zwar auf ein Gesetz, setzt aber darauf, dass Schulen, Behörden und Firmen
so scharf wie möglich gegen die Vollverschleierung vorgehen. In Italien
untersagen Regelungen zum «Schutz der öffentlichen Ordnung» seit 1975, sich
in öffentlichen Einrichtungen zu vermummen - ganz gleich ob mit einem
Schleier oder einem Motorradhelm. Die mitregierende rechtspopulistische
Lega Nord brachte 2009 einen Gesetzentwurf ein, der eine Strafe von maximal
2000 Euro vorsieht, wenn Menschen aus religiösen Gründen ihr Gesicht
unkenntlich machen.
Auch in der Schweiz ist die Forderung nach einem Burka-Verbot vereinzelt
laut geworden. Der Bundesrat stellte jedoch Ende Februar klar, dass er kein
Verbot der Vollverschleierung will. In der Schweiz gebe es nur wenige
Frauen, die einen Ganzkörperschleier trügen, argumentierte er. Zudem
ermögliche ein komplett verschleiertes Gesicht diesen Frauen, sich in der
Öffentlichkeit zu bewegen. Ohne Schleier würde sie bloss zuhause
weggeschlossen.
Gemäss Amnesty International verletzt das Verschleierungs-Verbot
grundlegende Rechte. Ein generelles Verbot beschneidet die freie
Meinungsäusserung sowie die Religionsausübung von Frauen, die freiwillig
einen Schleier oder eine Burka tragen. Der Staat hat aber die Pflicht dafür
sorgen, dass keine Frau von der Familie oder anderen Personen dazu
gezwungen wird, sich zu verschleiern. Amnesty International fordert die
Schweizer Politikerinnen und Politiker auf, keine Gesetzte zu erlassen, die
das Tragen von Schleiern verbieten und so die Grundrechte von Frauen
verletzen.
Chinas Christen überflügeln die Partei
WELT
China zählt mehr Christen als Kommunisten. Konservative Schätzungen gehen
inzwischen von 80 Millionen chinesischen Christen aus – bei nur 74
Millionen Parteimitgliedern.
RNA/livenet
Laut chinesischen Statistikern bekennen sich 31,4 Prozent der über
16jährigen Chinesen zu einem Glauben, also über 300 Millionen Menschen.
Darunter befinden sich Buddhisten, Taoisten, Anhängern der Falun Gong und
etwa 20 Millionen Moslems. Zu den rasch wachsenden Gruppen zählen auch die
Christen. Gemäss dem Informationsdienst «China heute» kommen aus manchen
Provinzen exakte Zahlen über die Glaubenszugehörigkeit, aus anderen lägen
kaum Informationen vor. So macht die katholische Kirche 5,6 Millionen
Katholiken geltend, andere Schätzungen gehen von 12 bis 14 Millionen aus.
Die Zahl der freien Christen wird auf 45 bis 60 Millionen beziffert. Diese
treffen sich in Hausgemeinden sowie 18 bis 30 Millionen Christen in der
offiziell registrierten Kirche.
Der zurückhaltende Sozialwissenschaftler Yu Jianrong schätzt, dass es
heute in China mindestens genauso viele Protestanten gibt wie die
Kommunistische Partei Mitglieder zählt. Konservative Schätzungen
einheimischer Christen rechnen mit von 80 Millionen Christen, andere
sprechen von bis zu 130 Millionen. Gerade bei den freien Christen ist eine
exakte Erhebung nicht möglich.
Imame: Predigten in Landessprache oder Übersetzung
SCHWEIZ
Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) nimmt laut Medienmitteilung vom
Donnerstag die Forderung der FDP zur Kenntnis, wonach islamische Predigten
in der Schweiz in Landessprache abzuhalten oder zu übersetzen seien.
Allerdings mit gewissen Einschränkungen
RNA/comm.
Predigten in Landessprache oder Übersetzungen seien in Schweizer Moscheen
bereits gängige Praxis, schreibt der IZRS. Dies, weil die zweite und dritte
Generation der eingewanderten Muslime in der Regel die Landessprache besser
beherrsche als die eigentliche Mutersprache. Zudem seien die Besucher der
grösseren Moscheen längst nicht nur arabischen Ursprungs.
Das Übersetzen in die Landessprache sollte laut IZRS jedoch eine endogene
Forderung der jeweiligen Gemeinschaft oder ihrer Besucher sein. «Wir sind
allerdings gegen eine Sondergesetzgebung für Muslime», schreibt der
Zentralrat. «Wenn, dann müsste die Forderung auch auf alle anderen
Religionsgemeinschaften appliziert werden.» Zudem sei der arabische Teil
der Freitagspredigt fester liturgischer Bestandteil des Freitagsgebets.
Eine Predigt nur in Landessprache sei aus theologischer Sicht eine
unzulässige Erneuerung.
Öffentliches Hearing der Kandidaten für SEK-Ratspräsidium
SCHWEIZ
Die Kandidaten für das vollamtliche Ratspräsidium des Schweizerischen
Evangelischen Kirchenbundes (SEK), Didier Halter, Gottfried W. Locher und
David A. Weiss, stellen sich an einem öffentlichen Hearing am 8. Mai um 10
Uhr im Swisscom Conference Center in Olten AG den Fragen der Abgeordneten.
Gewählt wird an der Abgeordnetenversammlung (AV) vom 14. Juni in Herisau.
RNA/comm.
Didier Halter, Pfarrer im Wallis und Präsident der SEK-AV, Pfarrer
Gottfried W. Locher, Berner Synodalrat und Dozent, sowie Pfarrer David A.
Weiss, Präsident des Luzerner Synodalrats, werden im Swisscom Conference
Center, Swisscom-Gasse, 1 in Olten Ziele und Programm für die
Präsidentschaft erläutern und auf die Fragen der Abgeordneten antworten.
Kollegiumskirche Schwyz: Konzertsaal statt Kirchenaltar
SCHWEIZ
Die nach einem Brand von 1910 neu erstellte Kollegiumskirche in Schwyz
wird umfassend restauriert. Der Kantonsrat hat einen Verpflichtungskredit
von drei Millionen Franken gesprochen. Der Altar soll der Restaurierung zum
Opfer fallen.
RNA/sda
Da die Kirche nur noch selten für Gottesdienste benutzt wird, soll laut
Medienmitteilung vom Donnerstag der überdimensionierte Altar entfernt
werden - mit Zustimmung des Bistums Chur. Aufgehoben wird auch die
Grabkapelle, und die Gräber werden auf den Schwyzer Friedhof verlegt. Damit
wird Raum geschaffen für die Durchführung sakraler Konzerte.
AG: Totalrevidierte Kirchenordnung im Eilzugstempo beraten
SCHWEIZ
An einem einzigen Synodentag ist die gesamtrevidierte Kirchenordnung der
Reformierten Landeskirche Aargau am Mittwoch durchberaten worden. Zu den
meisten Diskussionen haben Taufe und Abendmahl geführt.
RNA/comm.
Beim Abendmahl wurde diskutiert, ob wirklich «alle», auch Angehörige
anderer Religionen, daran teilnehmen dürfen. Der Kirchenrat und viele
Synodale plädierten für die vorliegende Formulierung der Einladung: «alle,
welche die Gemeinschaft mit Christus und seiner Gemeinde suchen». Niemand
solle vor dem Abendmahl überprüft werden, ob er berechtigt sei, daran
teilzunehmen. Die Synode stimmte der offenen Formulierung zu.
Neu sieht die Kirchenordnung in Sachen Taufe vor, dass mindestens ein
Elternteil und der Täufling der reformierten Kirche angehören. Die beiden
Taufpaten sollen zumindest einer christlichen Konfession angehören, das
heisst, sie können auch katholisch oder orthodox, müssen aber Mitglied
einer Kirche sein. In der Diskussion wiesen einige Pfarrer darauf hin, dass
ein Kind oft erst mit einem Jahr getauft werde, während Gotte und Götti
meistens schon seit der Geburt feststünden. Die Kirchenordnung
unterscheidet das Patenamt mit seiner Aufgabe der Begleitung im
christlichen Glauben aber nicht von der gesellschaftlichen Tradition von
Gotte und Götti. Die Synode hielt an der vorgeschlagenen Zugehörigkeit der
Paten zu einer christlichen Konfession fest mit dem Hinweis darauf, dass im
nächsten Satz ausdrücklich «Ausnahmen aus seelsorgerlichen Gründen möglich
sind». Lutz Fischer-Lamprecht, Synodaler und Co-Präsident des Aargauer
Pfarrkapitels, sagte, dass gemäss einer internen Umfrage die weitaus
meisten Pfarrerinnen und Pfarrer auch Paten akzeptieren würden, die nicht
einer Kirche angehörten und deshalb eine flexible Praxis begrüssen würden.
Besondere Beachtung fand eine theologische, teilweise auch sehr
persönliche Diskussion über die Möglichkeit einer Wiedertaufe, die durch
die eindeutige Bestimmung in «Die Taufe ist einmalig» ausgeschlossen ist.
Die Synode bestätigte die Einmaligkeit der Taufe eindeutig.
Auch über Kindersegnung und Konfirmation wurde diskutiert. Laut Beschluss
der Synode erfolgt diese nicht nur «auf Wunsch» in einem
Gemeindegottesdienst, sondern immer. Bei der Konfirmation wurde ein Wunsch
abgelehnt, die Verbindung zur Taufe und das aktive Ja der Konfirmandinnen
und Konfirmanden zum christlichen Glauben stärker zu betonen. Die im Aargau
aussergewöhnliche Definition der Konfirmation als Abschlussfeier des
kirchlichen Unterrichts müsse an einer anderen Synode separat und nicht an
dieser Stelle in Frage gestellt werden, hiess es.
Bei der Wahl des Kirchenrates diskutierte die Synode plötzlich intensiv
über eine von der GPK vorgeschlagene Begrenzung der Amtszeit des
Kirchenratspräsidiums auf drei Amtsperioden. Im Interesse einer Stärkung
des politischen Amtes lehnte die Synode dies aber mit grosser Mehrheit ab.
Der Vorschlag, ein Referendumsbegehren für Kirchenpflegen einzuführen,
beinhaltete, dass 20 Kirchenpflegen das Referendum gegen einen
Synodeentscheid verlangen können. Zu einer Abstimmung kam es aber nicht,
weil Claudia Bandixen die Idee aufnahm und versprach, sie von einer
Fachgruppe prüfen zu lassen.
Die Schlussabstimmung über die ganze Kirchenordnung und die Anträge des
Kirchenrates findet am 9. Juni statt.