Erster deutscher Kirchentag «Mensch und Tier»
WELT
Vom 27. bis 29. August findet in Dortmund der erste Kirchentag «Mensch und
Tier» statt. Organisiert wird der Anlass von der ökumenischen «Aktion
Kirche und Tiere» (Akut). Auch die schweizerische Sektion von Akut ist
vertreten.
RNA/kipa
Zentrales Thema des Treffens ist die Massentierhaltung, deren Abschaffung
effektiv den Hunger in der Welt bekämpfen und wesentlich zum Schutz des
Klimas beitragen würde, so die Veranstalter. Daher solle der Kirchentag,
bei dem rund 40 Veranstaltungen geplant sind, zum Umdenken aufrufen. Unter
den prominenten Rednern sind die Schauspielerin und Politikerin Barbara
Rütting und der Theologe Eugen Drewermann. Da das Treffen keinerlei
kirchlichen oder staatlichen Zuschüsse erhalte, ruft Akut Kirchengemeinden
und Einzelpersonen zu Kollekten und Spenden auf.
Weitere Informationen unter: www.kirchentagmenschundtier.de und
www.aktion-kirche-und-tiere.ch
Beschwerde wegen Kirchenglocken abgewiesen
SCHWEIZ
Die Glocken der reformierten Kirche in Gossau ZH dürfen auch weiterhin
nachts die Zeit schlagen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines
Anwohners abgewiesen, der sich durch den übermässigen Lärm in seinem Schlaf
gestört fühlte.
RNA/sda/kipa
Der Anwohner einer 50 Meter vom Kirchturm entfernten Liegenschaft hatte
bereits früher vom Gemeinderat gefordert, dass die Nachtruhe einzuhalten
sei und zwischen 21.45 Uhr und 6.00 Uhr auf die Stunden- und
Viertelstundenschläge verzichtet werde. Das Geläut übersteige den
zulässigen Grenzwert von 60 Dezibel. Die Eingabe wurde abgewiesen und
gelangte vor das Zürcher Verwaltungsgericht. Dieses kam im Mai 2009 zum
Schluss, dass die Lärmschutzvorschriften nicht eingehalten seien, auf
Sanierungsmassnahmen aber verzichtet werden dürfe. Es seien nur wenige
Personen betroffen und der nächtliche Zeitschlag sei allgemein akzeptiert.
An der Beibehaltung dieser Tradition bestehe ein öffentliches Interesse.
Der Anwohner zog weiter ans Bundesgericht in Lausanne, das seine Beschwerde
nun ebenfalls abgewiesen hat. Die lärmrechtlichen Sanierungserleichterungen
seien rechtens.
2010 wird es wieder eine Woche der Religionen geben
SCHWEIZ
Gleich viele, jedoch besser besuchte Veranstaltungen als im Vorjahr, so
lautet die Bilanz der «Woche der Religionen» 2009, wie es in einer
Medienmitteilung der interreligiösen Arbeitsgemeinschaft Iras Cotis heisst.
RNA
In der «Woche der Religionen» 2009 seien es mit 170 dezentralen Anlässen
etwa gleich viele wie im Vorjahr gewesen, doch diese seien durchschnittlich
besser besucht worden als 2008, «wohl aus gesteigertem Interesse im
Zusammenhang mit der Minarett-Verbots-Kampagne», wie es heisst.
Iras Cotis plane auch dieses Jahr eine Woche der Religionen. Dabei gehe es
nicht um eine falsch verstandene Harmonie, sondern ums Kennenlernen von
Gemeinsamem und Trennendem. Die Woche soll vom 31. Oktober bis 6. November
2010 in allen Landesteilen stattfinden.
Cevi-Zeitschrift wird eingestellt
SCHWEIZ
Die Cevi-Mitgliederzeitschrift «Y-News» ist ersatzlos gestrichen worden.
Dies hat der Vorstand von Cevi Schweiz laut Newsletter vom Freitag
beschlossen. Grund: Die beschränkten Mittel sollen für neue
Kommunikationsmittel eingesetzt werden.
RNA/comm.
Auslöser für den Entscheid, «Y-News» einzustellen, sei die finanziell
angespannte Situation des Cevi. «Im Budget 2010 haben substantielle
Einsparungen vorgenommen werden müssen», heisst es im Newsletter. Die
Website www.cevi.ch werde als offizielles Publikationsorgan noch aktiver,
und man hoffe, die Leserzahlen des elektronischen Newsletters zu erhöhen.
Scientology: «Dreistes Täuschungsmanöver»
WELT
Der baden-württembergische Verfassungsschutz warnt vor der Kampagne
«United for Human Rights». Dahinter verberge sich ein Ableger der
Scientology-Organisation.
RNA/kipa
Im Magazin «Focus» sprach die Präsidentin des Landesamtes, Beate Bube, von
einem «dreisten Täuschungsmanöver». Die Behörde bestätigte am Freitag einen
ensprechenden Bericht des deutschen Nachrichtenmagazins. Über positiv
besetzte Themen wie Menschenrechte sollten Bürger Kontakt mit Scientology
bekommen. Die verdeckte Werbeaktion richte sich insbesondere an Kinder und
Jugendliche. Es bestehe die Gefahr, dass junge und idealistisch
eingestellte Menschen unwissentlich einer Untergliederung von Scientology
beiträten.
Akut fordert einen Anwalt für Tiere
SCHWEIZ
Aktion Kirche und Tiere (Akut) setzt sich für ein «Ja» zur Abstimmung vom
7. März für die Einführung eines Tieranwaltes. Nur so könne das
Tierschutzgesetzt rechtlich auch wirklich umgesetzt werden
RNA/comm.
Das Tier dürfe weder vermenschlicht noch vergöttlicht werden, heisst es in
einer Pressemitteilung der Aktion Kirche und Tiere (Akut). Es dürfe aber
auch nicht zur Sache degradiert werden, wie das zu Beginn der Neuzeit
geschehen sei, als man das Tier als Maschine definierte. «Das Tier ist zwar
von Gesetzes wegen geschützt. Damit es das auch wirklich ist, braucht es
einen Anwalt.»
Wenn das Tier als Geschöpf Gottes verstanden werde, komme ihm nämlich eine
Würde zu, welche die Menschen im Verlauf der Geschichte aus den Augen
verloren hätte. Diese Würde müsse nicht nur geschützt, sondern auch
rechtlich durchgesetzt werden können, sprich: anwaltschaftlich verteidigt.
Der heutige Umgang mit Tieren (Massentierhaltung, Tiertransporte,
Tötungsverfahren, Missbrauch für fragwürdige Experimente) sei oft
unmoralisch, schreibt Anton Rotzetter, Kapuziner und Präsident von Akut.
«Wir müssen der totalen Verkommerzialisierung der belebten Natur
entgegenwirken und ganz allgemein die Ehrfurcht vor dem Leben in all seinen
Erscheinungsformen zurückgewinnen.»
Heks-Abstimmung: Die Namen «Respecta» und «Vitalibra» vermögen noch nicht
zu überzeugen
SCHWEIZ
Bereits über 2200 Personen haben sich laut einer Medienmitteilung an der
Abstimmung beteiligt, die das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz
(Heks) vor drei Wochen lanciert hat: Die Öffentlichkeit wird dazu
aufgerufen, zwischen dem aktuellen Auftritt Heks und einem der zwei neu
geschaffenen Begriffe «Respecta» und «Vitalibra» auszuwählen. Die beiden
neuen Bezeichnungen vermögen offenbar noch nicht zu überzeugen.
RNA/comm.
Das Hilfswerk freut sich laut der Mitteilung über die zahlreiche und
engagierte Teilnahme an der Umfrage. Es gehe offenbar um ein Thema, das die
Menschen bewege, interessiere und zu Diskussionen anrege. Die Reaktionen
seien unterschiedlich: Diejenigen, die die Abkürzung Heks beibehalten
möchten, schätzten das Vertraute der Abkürzung, seien der Meinung, dass die
vier Buchstaben bestens bekannt seien, oder wollten aus Kostengründen keine
Veränderung. Den Auftritt Heks kenne man, so das Communiqué, in kirchlichen
Kreisen tatsächlich, aber in der breiten Öffentlichkeit sei die Abkürzung
im Vergleich zu ähnlich grossen NGOs zu schlecht bekannt. Die Kosten für
einen allfälligen neuen Auftritt würden aus dem ordentlichen Budget
beglichen.
Die beiden neu geschaffenen Bezeichnungen «Respecta» und «Vitalibra»
vermöchten noch nicht zu überzeugen, heisst es in der Pressemitteilung
weiter. Neue Marken seien aber immer gewöhnungsbedürftig. Noch seien die
Begriffe nicht mit Erfahrungen oder Bildern zur Arbeit des Hilfswerks
verbunden. Die Marktforschung, die man im Rahmen der Suche nach neuen
Begriffen in Auftrag gab, habe aber gezeigt, dass eine grosse Anzahl der
Befragten bei beiden neuen Begriffen spontan unter anderem auch den Bezug
zu einem Hilfswerk oder einer Menschenrechtsorganisation herstellte. Beide
Begriffe hätten also ein grosses Potential und könnten innert Kürze mit
Inhalt gefüllt werden.
ZH: Kirchenrat hat umstrittene neue Personalverordnung nochmals
überarbeitet
SCHWEIZ
Die neue Personalverordnung der Zürcher Landeskirche kam in der
Vernehmlassung vor allem bei den Pfarrpersonen schlecht an. Die Exekutive
hat jetzt den Entwurf nochmals überarbeitet – und die Sparvorgaben
weitgehend beibehalten.
RNA
Neu gewichtet hat der Kirchenrat den Bereich Freizeit und Familie. Anders
als die Angestellten der kantonalen Verwaltung sollen Mitarbeiter von
Landeskirche und Kirchgemeinden künftig generell 5 Wochen Ferien (6 Wochen
ab 60) erhalten, für Pfarrpersonen sind sogar generell 6 Wochen Ferien
vorgesehen. Für Pfarrpersonen im Gemeindeamt gilt eine wöchentliche
Richtarbeitszeit von 54 Stunden, bei den Spezialpfarrämtern (Spital- oder
Gefängnisseelsorge) sind es 48 Stunden. Abstand genommen hat der Kirchenrat
vom Ansinnen, Gemeinde- und Spezialpfarrämter unterschiedlichen Lohnklassen
zuzuteilen. Zu den familienfreundlichen Massnahmen gehört ferner, dass
Angestellte mit Kindern eine Zulage von 120 Prozent des gesetzlichen
Mindestansatzes erhalten sollen.
Eine ausführlichen Bericht lesen Sie dazu in der neusten Ausgabe der
«Reformierten Presse», die heute erschienen ist.
Freispruch im Fall der Kindesentführung in Haiti
WELT
Zehn amerikanische Bürger, die in Haiti wegen Kindesentführung angeklagt
waren, sind am Donnerstag freigesprochen worden. Der Richter Bernard Saint
Vil ordnete die Freilassung der Amerikaner an, wie der Sender Radio
Metropole in Port-au-Prince berichtete.
RNA/sda
Die Amerikaner waren am Mittwoch durch die Eltern der Kinder entlastet
worden. Die Eltern sagten vor Gericht aus, sie hätten ihre Kinder
freiwillig den Ausländern übergeben, um dem Elend nach dem Erdbeben in
Haiti zu entgehen. Die amerikanische Gruppe, von denen fünf Angehörige
einer amerikanischen Baptisten-Kirche sind, waren am 30. Januar
festgenommen worden. Sie hatten versucht, 33 haitianische Kinder ohne
Genehmigung der Behörden in die Dominikanische Republik zu bringen.
Angesichts der chaotischen Lage nach dem Beben hatte die Regierung
sämtliche Adoptionen untersagt.
ZH: Gemeinderat von Männedorf schränkt Friedhofbesuch für Jugendliche ein
SCHWEIZ
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Friedhof in Männedorf ZH nur noch
in Begleitung von Erwachsenen betreten. Der Gemeinderat reagiert damit auf
verschiedene Vorkommnisse in jüngster Zeit, wie er am 10. Februar
mitteilte.
RNA/sda
Seit längerer Zeit habe es Klagen von Friedhofbesuchern über Belästigungen
und Störungen der Friedhofsruhe gegeben, heisst es in der Mitteilung. Da
sich die öffentliche Anlage zwischen zwei Schulzentren befinde und auch als
Verbindungs- und Schulweg diene, komme es immer wieder zu
konfliktträchtigen Begegnungen zwischen Friedhofbesuchern und Jugendlichen.
Auch ausserhalb der Schulzeiten werde der Friedhof von Jugendlichen immer
häufiger als Aufenthaltsort genutzt. Das Fass zum Überlaufen gebracht hat
laut Gemeinderat ein Vorfall vom 12. Januar, als Unbekannte massiv Gräber
schändeten.
Gemeinderat, Schulpflege, Schulleitung, die Pfarrämter beider
Kirchgemeinden sowie die Gemeindepolizei seien sich am "runden Tisch" einig
gewesen, dass mit gezielten Massnahmen ein Zeichen gesetzt werden müsse.
Besucher des Friedhofs müssten sich in ihrer Trauer und ihrem stillen
Gedenken ungestört, respektiert und sicher fühlen können.
Ab dem 1. März gilt deshalb für Jugendliche unter 18 Jahren eine
"vorläufig befristete Einschränkung des Zutritts", wie es in der Mitteilung
heisst. Ihnen ist der Zutritt zur Anlage nur noch in Begleitung von
Erwachsenen erlaubt. Schülergruppen dürfen den Friedhof weiterhin
durchqueren, um in ein anderes Schulareal zu wechseln – dies allerdings nur
in Begleitung einer Lehrperson. Falls nötig, werde auch eine nächtliche
Schliessung des Friedhofs in Betracht gezogen, schreibt der Gemeinderat.