Weg-Wort vom 28. Juni 2010
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Was glauben Sie? Sind Sie Christ, Moslem, Jude, Buddhist, Hinduist oder
glauben Sie an nichts? Ich weiss, das geht mich eigentlich nichts an. Sie
dürfen glauben, was Sie wollen. Religion ist Privatsache. Wir leben in einem
Land mit Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Im Artikel 15 unserer Bundesverfassung heisst es: Die Glaubens- und
Gewissensfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, ihre
Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein
oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
Aber das war nicht immer so. Bis zur Gründung der helvetischen Republik 1798
gab es keine Glaubens- und Gewissensfreiheit. Und erst 1848 kam sie in
diesem Artikel 15 in unsere Bundesverfassung.
Dass wir uns also frei für eine Religion und innerhalb der Religion für eine
Konfession entscheiden können, ist eine Errungenschaft und nicht
selbstverständlich. Wie einst das Christentum Andersgläubige verfolgt hat,
so werden heute noch in vielen Ländern Menschen wegen ihrer Religion
verfolgt.
Aber Religion muss frei sein und befreiend. Die Reformatoren haben diese
Freiheit des Christenmenschen neu entdeckt. Wer ernsthaft glaubt, ist erst
frei, sich um Gott und die Welt zu kümmern. Juden, Christen Moslems,
Buddhisten, Hindus: Sie alle leben auch mit anderen und für andere ob die
nun gläubig sind oder nicht. Auch das meint Religionsfreiheit!
Mit freundlichen Grüssen
Ihre Bahnhofkirche
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Roman Angst, Toni Zimmermann
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